Den Sparerpauschbetrag um die jährliche Inflationsrate zu erhöhen.
Zur Berechnung des Betrages soll das Basisjahr 2023 genommen werden, da ab diesem Jahr der Freibetrag auf 1000€ erhöht wird.
Somit würde beispielsweise der Sparerpauschbetrag bei einer Inflationsrate von 4.2 % im Jahr 2024 1042€ betragen (Rechnung 1000€ ° 1,042 = 1042€). Schlussendlich soll so eine faire Besteuerung von Kapitalanlegern ermöglicht werden.
Beschlossen bei Kreiskongress am 01.07.2022